ANMELDUNG
Mit der Anmeldung des Kunden bietet dieser dem Reiseveranstalter (K. B.-B.-REISEN) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Kunde erhält mündlich oder schriftlich innerhalb von 14 Tagen eine Benachrichtigung über den Erhalt der Anmeldung und sodann eine weitere Nachricht, wenn die Reise durch die ausreichende Teilnehmerzahl gesichert ist.
BEZAHLUNG
Die Anzahlung ist in der im Programm genannten Höhe, maximal aber 10 % des Reisepreises und nicht mehr als 260 € erbeten. Sie ist erst fällig nach dem Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines. Die Restzahlung erfolgt sodann nach Rechnungsstellung durch den Reiseveranstalter; diese geschieht in der Regel ca.18 Tage vor dem Reisetermin. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Gesamtpreis umgehend zu entrichten.
LEISTUNGEN
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Programmausschreibung.
LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, vor allem Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter die gestiegenen Kosten für den einzelnen Sitzplatz nachfordern (im Flugzeug) oder umgerechnet auf die Anzahl der Reisenden (im Bus).
- Gestiegene Flughafengebühren können anteilig nachgefordert werden.
- Höhere Kosten durch gestiegene Wechselkurse dürfen in dem real gestiegenen Maße ausgeglichen werden.
Diese Erhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Die zur Erhöhung führenden Umstände dürfen zuvor noch nicht eingetreten und für den Veranstalter nicht absehbar gewesen sein.
Darüber hinaus muss der Reiseveranstalter im Falle einer nachträglichen Preiserhöhung den Kunden umgehend informieren. Preiserhöhungen nach dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Sie dürfen nicht mehr als 5 % des Reisepreises betragen. Andernfalls kann der Kunden ohne Schaden zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anbietbar ist.
RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann von der Reise zurücktreten; je nach Datum des möglichst schriftlich mitgeteilten Rücktritts gelten die nachfolgend genannten Kosten, die vom Veranstalter geltend gemacht werden können.
Bis 49 Tage vor Reisebeginn: keine Kosten
48. - 42. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
41. - 28.Tag " 20 % "
27. - 18. Tag " 30 % "
17. - 8. Tag " 45 % "
ab dem 7. Tag " 55 % "
am letzten Tag vor der Reise
und
am Tag des Reisebeginns: 65 % "
Sie können bei Bedarf (wenn Sie nicht beispielsweise über eine günstige Jahrespauschale beim ADAC versichert sind) über den Veranstalter eine Reiserücktrittskostenversicherung ordern. Er übermittelt Ihnen eine Versicherungspolice der HanseMerkur Reiseversicherungs AG, die Sie nach eigenem Gutdünken über den Versicherungsumfang durch Überweisung an den Versicherer aktivieren können. Auf dem Anmeldezettel ist eine Rubrik, um die Police anzufordern.
Es steht bei Rücktritt dem Kunden frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Ist die Mindestteilnehmerzahl zum Datum des Anmeldeschlusses, spätestens bis 20 Tage vor Reiseantritt, nicht erreicht, so kann der Veranstalter von der Reise Abstand nehmen. Ist schon früher absehbar, dass die Reise nicht ausreichend Zuspruch haben wird, kann der Veranstalter bereits vorher die Unternehmung absagen.
Im Falle von Krieg, Streik, Epidemie, Unruhen und Naturkatastrophen kann der Veranstalter gleichfalls vom Vertrag zurücktreten und muss dann die bereits geleistete Anzahlung zurückerstatten, ebenso bei obig genannter Situation.
NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Der Veranstalter wird sich bemühen, bei Rücktritt durch den Kunden die gesparten Kosten zu erstatten.
HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für:
Die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen, ein Verschulden der mit Lesitungserbringung betrauten Person.
Er haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort ); der Kunde muss dabei an der Reiseausschreibung erkennen, dass die Fremdleistungen nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Dieser haftet jedoch für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort sowie Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
Auch haftet er, wenn der Schaden des Kunden durch Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflicht des Reiseveranstalters verursacht wurde.
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde; weiterhin, sofern der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist gehalten, seine Beanstandungen unmittelbar der Reiseleitung kundzutun. Diese ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern das möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, den Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderungen nicht ein.
PASS-,VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Veranstalter wird Angehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften informieren und eventuelle Änderungen vor Reiseantritt mitteilen.
Für deren Einhaltung ist der Kunde selbst verantwortlich ( Beschaffung und Mitführen von behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten der Zoll - und Devisenvorschriften). Alle Nachteile aus der Nichteinhaltung gehen zu seinen Lasten, außer, der Veranstalter hätte ihn nicht, unzureichend oder fehlerhaft informiert.
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hätte.
Für die Nichterhaltung von Visa aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, haftet der Reiseveranstalter nicht.
VERSICHERUNG
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen existiert die vorgeschriebene Insolvenzversicherung = Absicherung der Kundengelder (abgeschlossen bei tourVERS ).